Agenda

Neuer Pass 2010

Einführung des neuen Schweizer Passes 10 (Biometrischer Pass)

Ab dem 1. März 2010 sind nicht mehr die Gemeinden, sondern nur noch der Kanton für das Ausstellen von Pässen zuständig. Das neue kantonale Passbüro öffnet am 1. März 2010 im Regierungsgebäude in Herisau.

Allgemeines
Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10 oder biometrischen Pass. Dieser Pass ist für Reisen in einzelne Länder nötig. Er kann bereits ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 erfolgt mit Öffnung des kantonalen Passbüros ab dem 1. März 2010.

Zwischen dem 15. und 24. Februar 2010 wird es aufgrund der erforderlichen Systemumstellungen für eine kurze Phase nicht möglich sein, Pässe 03 und Pässe 06 zu beantragen.

Die heutigen Passmodelle – der Pass 03 ohne und der Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto – bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Sie können jedoch nur noch bis zum 15. Februar 2010 beantragt werden. Danach können nur noch biometrische Pässe (Pass 10) ausgestellt werden.

Weitere Informationen zu den in der ganzen Schweiz geltenden neuen Regeln finden Sie auf www.schweizerpass.ch



Neuerungen in Appenzell Ausserrhoden
Bis zum 15. Februar 2010 werden die Gemeinden noch Anträge für den Pass 03 und 06 entgegennehmen.

Das Passbüro ist ab dem 1. März 2010 neu im Regierungsgebäude in Herisau untergebracht, wo auch die biometrische Erfassung erfolgt. Dazu ist ein persönliches Erscheinen nötig.

Ab dem 24. Februar 2010 kann der Antrag bequem über das Internet www.ar.ch/pass eingereicht werden. Dort können alle nötigen Angaben erfasst und ein Termin für die persönliche Vorsprache vereinbart werden. Statt im Internet kann der Antrag ab 1. März 2010 aber auch telefonisch eingereicht werden. Tel.-Nummer 071 353 67 87.

Die Identitätskarte kann während einer Übergangsfrist von zwei Jahren weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das Einwohneramt nimmt wie bis anhin die nötigen Daten auf, prüft sie und sendet sie an das kantonale Passbüro. Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Nach Ablauf der Übergangsfrist, ab 2012, wird nur noch der Kanton anstelle der Gemeinden für die Anträge zuständig sein.



Kosten und Gültigkeit

Ausweis        Pass 10          Pass 10 + ID    Gültigkeit


bis Alter 18     Fr.    60.00*     Fr.    68.00*           5 Jahre
ab Alter 18      Fr. 140.00*     Fr. 148.00*          10 Jahre

 

* zuzüglich Porto Fr. 5.00

 

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