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Abstimmung vom 21. Mai 2017

Eidgenössische Volksabstimmung

Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016

Die Urne ist zur Stimmabgabe wie folgt aufgestellt:

Samstag, 20. Mai 2017 18.00 – 19.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei

Sonntag, 21. Mai 2017 09.00 – 11.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist möglich am Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Bürozeiten der Gemeindekanzlei. Über die Möglichkeiten der erleichterten Stimmabgabe orientiert der Stimmausweis, welcher allen Stimmberechtigten zugestellt wurde.

Abstimmungsergebnisse

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