Abstimmung vom 21. Mai 2017
Eidgenössische Volksabstimmung
Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016
Die Urne ist zur Stimmabgabe wie folgt aufgestellt:
Samstag, 20. Mai 2017 18.00 – 19.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei
Sonntag, 21. Mai 2017 09.00 – 11.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei
Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe ist möglich am Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Bürozeiten der Gemeindekanzlei. Über die Möglichkeiten der erleichterten Stimmabgabe orientiert der Stimmausweis, welcher allen Stimmberechtigten zugestellt wurde.