Entschädigungsreglement
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 das revidierte Entschädigungsreglement genehmigt und gestützt auf Art. 8 lit. c der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Das fakultative Referendum dauert vom 18. Februar 2026 bis zum 9. März 2026.
Eine Abstimmung wird nur stattfinden, wenn mindestens 30 Stimmberechtigte eine solche innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.