Prämienverbilligung
Die Anmeldefrist zur Einreichung eines Antrages auf Prämienverbilligung 2025 ist am 31. März 2025 abgelaufen. Sämtliche nach diesem Datum eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtig werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung 2025 erlischt.
Das Antragsformular sowie das Merkblatt für die Prämienverbilligung 2026 können ab Dezember 2025 / Januar 2026 bei der AHV-Gemeindezweigstelle Grub AR bezogen werden.
Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.