Direkt zum Inhalt springen

Prämienverbilligung

Die Anmeldefrist zur Einreichung eines Antrages auf Prämienverbilligung 2024 ist am 31. März 2024 abgelaufen. Sämtliche nach diesem Datum eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtig werden und ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung 2024 erlischt.

Das Antragsformular sowie das Merkblatt für die Prämienverbilligung 2025 können ab Dezember 2024 / Januar 2025 bei der AHV-Gemeindezweigstelle Grub AR bezogen werden.

Weitere Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden