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Mitteilungen aus dem Gemeinderat vom 13. Januar 2026

Entschädigungsreglement

An seiner Sitzung vom 12. August 2025 hat der Gemeinderat das revidierte Entschädigungsreglement sowie die zugehörige Verordnung verabschiedet. Die Vernehmlassung fand im Zeitraum vom 26. September bis 26. Oktober 2025 statt. Die Vernehmlassungsantworten liegen vor, und der Gemeinderat hat das Entschädigungsreglement in der Folge überarbeitet. Der Gemeinderat beabsichtigt, am 2. Februar 2026 einen Vernehmlassungsbericht zu veröffentlichen. Das Entschädigungsreglement wird vom 18. Februar bis zum 9. März 2026 zum Referendum aufgelegt.

 

Der Gemeinderat hat ausserdem

  • dem denkmalpflegerischen Beitrag von CHF 5'886.00 an die AussenRenovation beim Wohnhaus Assek Nr. 64, Dorf 64, 9035 Grub AR zugestimmt.
  • dem denkmalpflegerischen Beitrag von CHF 5'363.00 an die Innen und Aussen-Renovation beim Wohnhaus Assek Nr. 62, Dorf 62, 9035 Grub AR zugestimmt.

 

Weitere Kenntnisnahmen

  • Zweiter Zwischenbericht des Vorstandes der SDV vom 2. November 2025
  • Bericht der Delegiertenversammlung des BZH vom 24. November 2025
  • Forstkorporation Vorderland Protokoll der Sitzung vom 10. Dezember 2025

 

Protokolle der

  • Wasserversorgungskommission Grub AR vom 20. November 2025
  • SHB 032025 vom 25. November 2025
  • Projektgruppe Viehschau vom 4. Dezember 2025
  • Schulkommission vom 9. Dezember 2025

 

Inspektion des Zivilstandsamtes Vorderland Appenzell A.Rh.

Am 16. Oktober 2025 hat das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen im Auftrag des Amtes für Inneres des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, eine periodische Inspektion beim Zivilstandsamt Vorderland Appenzell A.Rh. durchgeführt. Die Führung des Amtes wurde insgesamt sehr gut bewertet.

 

Grundbuchamt Heiden-Grub-Lutzenberg-Rehetobel-Wald, Handänderungen Gemeinde Grub AR Oktober  – Dezember 2025

  • Graber Raphael, Staad (Erwerb 01.07.1993, 18.01.1995, 20.09.1996) an Flück Bruno, Diepoldsau, Liegenschaft Nr. 432, 119 m2 Grundstückfläche, Remise Nr. 309, Halten, Liegenschaft Nr. 657, 802 m2 Grundstückfläche, Halten, und Liegenschaft Nr. 660, 218 m2 Grundstückfläche, Wohnhaus Nr. 510, Halten
  • Lanker René, Grub (07.10.2021) an Lusti Christian, Oberegg, und Lusti Barbara Elisabeth, Oberegg, zu je ½ Miteigentum, Liegenschaft Nr. 713, 1'155 m2 Grundstückfläche, Wohnhaus Nr. 80, Säge
  • Weber Margot, Wil (Erwerb 03.01.2000) an Niederer Robert, Grub, Liegenschaft Nr. 211, 674 m2 Grundstückfläche, Kaien, Liegenschaft Nr. 218, 1'115 m2 Grundstückfläche, Kaien, Liegenschaft Nr. 229, 1'963 m2 Grundstückfläche, Kaien, und Liegenschaft Nr. 232, 1'227 m2 Grundstückfläche, Kaien
  • Pensionskasse Bühler AG Uzwil, in Uzwil (30.10.2014, 15.08.2017) an Avadis Anlagestiftung, in Zürich, Liegenschaft Nr. 587, 5'687 m2 Grundstückfläche, Wohnhaus Nr. 635, Wohnhaus Nr. 636, Wohnhaus Nr. 637, Am Mattenbach
  • Erbengemeinschaft Willi Lutz (Erwerb 18.07.2024, 13.05.2025) an Amiri Jezeh Mohammad, Heiden, Liegenschaft Nr. 731, 809 m2 Grundstückfläche, Wohnhaus mit Stadel Nr. 194, Riemen
  • Erbengemeinschaft Willi Lutz (Erwerb 18.07.2024, 13.05.2025) an Nauer Dominic, Grub, Liegenschaft Nr. 333, 27'948 m2 Grundstückfläche, Büchel
  • Högger Erich, Grub (Erwerb 16.05.1973) an reBAU Rechsteiner GmbH, in Thal, Liegenschaft Nr. 38, 1'363 m2 Grundstückfläche, Gasthaus Nr. 41, Dependance Nr. 42, Dorf, und Liegenschaft Nr. 550, 242 m2 Grundstückfläche, Dorf
  • Erbengemeinschaft Willi Lutz (Erwerb 18.07.2024, 13.05.2025) an Langenegger Sven Daniel, Rehetobel, Liegenschaft Nr. 327, 5'319 m2 Grundstückfläche, Roterkaien
  • Erbengemeinschaft Willi Lutz (Erwerb 18.07.2024, 13.05.2025) an Ruckstuhl Clemens Augustin Edward, Rehetobel, Liegenschaft Nr. 329, 1'404 m2 Grundstückfläche, Büchel, und Liegenschaft Nr. 332, 845 m2 Grundstückfläche, Büchel
  • Machoi Christian, AUTStrassburg, und Machoi Nicole, AUT-Strassburg, Miteigentümer zu je ½ (Erwerb 02.07.2001) an de Keijzer Saskia, Frasnacht, Liegenschaft Nr. 670, 1'339 m2 Grundstückfläche, Wohnhaus Nr. 604, Unterrechtstein
  • Hofmann Malerei AG, in St. Gallen (Erwerb 17.02.2010) an Santi Renato Giuseppe, Brütten, und Santi Marianne, Brüten, zu je ½ Miteigentum, Stockwerkeigentum Nr. 2143, 57/1000 Miteigentum an Liegenschaft Nr. 703, Unterrechstein

 

Zwischenbericht zur öffentlichen Strassenbeleuchtung

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde eine bedeutende Investition in die Umrüstung der öffentlichen Strassenbeleuchtung auf LED-Technologie getätigt. Ziel dieser Umstellung ist es, den Energieverbrauch langfristig zu senken, die Betriebskosten zu reduzieren und gleichzeitig eine zeitgemässe, zuverlässige Beleuchtung im öffentlichen Raum sicherzustellen.

Wie bei vielen grösseren Projekten zeigte sich im Verlauf der Umsetzung, dass nicht alle Abläufe von Anfang an optimal funktionierten. Einzelne Standorte entsprechen noch nicht den gewünschten Anforderungen, und es bestehen weiterhin offene Baustellen, die schrittweise bearbeitet werden. Vielen Dank an dieser Stelle für alle Rückmeldungen aus der Bevölkerung, diese nehmen wir ernst und lassen sie – wo möglich – in die laufenden Anpassungen einfliessen.

Parallel dazu laufen bereits die Planungen für die nächste Etappe der LED-Umrüstung für das Jahr 2026. Dabei profitieren wir von den bisherigen Erfahrungen und können das neue System gezielter einsetzen. Gleichzeitig befinden wir uns noch in einer Lern- und Testphase: Die Steuerung der Beleuchtungszeiten sowie die Feinabstimmung einzelner Leuchten sind noch nicht überall optimal eingestellt. Diese Prozesse benötigen Zeit, da technische Anpassungen sorgfältig geprüft werden müssen.

Ein wichtiges Anliegen ist uns auch der verantwortungsvolle Umgang mit unserer Umwelt. Wir möchten das Dorf weder unnötig noch übermässig beleuchten. Eine gute Strassenbeleuchtung bedeutet für uns nicht maximale Helligkeit, sondern eine bedarfsgerechte, gezielte Ausleuchtung, die Sicherheit bietet und gleichzeitig Lichtemissionen reduziert.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass Sicherheit im öffentlichen Raum nicht allein Aufgabe der Gemeinde ist. Jede und jeder Einzelne trägt eine Eigenverantwortung – dazu gehören beispielsweise gut sichtbare Kleidung, reflektierende Elemente oder eine eigene Beleuchtung, insbesondere in den dunkleren Jahreszeiten.

Die Sicherheit der Bevölkerung hat für den Gemeinderat hohe Priorität. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde sorgsam umzugehen. In den vergangenen Jahren wurde in die Strassenbeleuchtung vergleichsweise wenig investiert, weshalb heute ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Die aktuellen Massnahmen sind daher Teil eines längerfristigen Prozesses, der Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Gerne nehme ich auch weiterhin Hinweise zur öffentlichen Strassenbeleuchtung per E-Mail entgegen. Ich danke der Bevölkerung für das Verständnis, die Geduld und den konstruktiven Austausch. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine ausgewogene Lösung zu finden – sicher, nachhaltig und finanziell verantwortungsvoll.

Daniela Spiak

 

Gruber Funken - es gilt der Termin vom 21. Februar 2026

Am 30. November hat die Stimmbevölkerung von Grub den Voranschlag für das Jahr 2026 abgelehnt. Aufgrund des fehlenden genehmigten Budgets besteht keine rechtliche Grundlage für Ausgaben, weshalb die Gemeinde gezwungen ist, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Von dieser Situation betroffen ist auch der Gruber Funken. Damit der Anlass trotzdem wie geplant stattfinden kann, hat sich eine Privatperson bereit erklärt, die Kosten für die Veranstaltung zu übernehmen. Im Namen der gesamten Gemeinde möchten wir unseren herzlichen Dank aussprechen und freuen uns, dass der Gruber Funken wie vorgesehen durchgeführt werden kann.

 

 

 

 

 

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