Generalversammlung 2026 der Genossenschaft Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies. Ein Wort des Gemeindepräsidenten.
Erfüllung von Aufgaben – Verteidigung von Rechten
von Gemeindepräsident Mathias Züst
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Aufgabe einer Gemeinde ist es, für das Wohl seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen sowie auf einen haushälterischen Umgang mit öffentlichen Geldern zu achten. Diese Aufgabe vor Augen schaut der Gruber Gemeinderat mit grosser Sorge auf die bevorstehende Generalversammlung der Genossenschaft Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies vom 30. Juni 2026. Soll an dieser doch eine Statutenänderung erfolgen, die sich gegen den Volkswillen der Bürgerschaft und gegen eine jahrzehntelang gelebte Zusammenarbeit richtet.
Der Gruber Gemeinderat übertrug seine gesetzliche Aufgabe einer Altersversorgung 1994 vertrauensvoll der Genossenschaft Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies. Auf Antrag des Gemeinderates hatten die Stimmberechtigten in der Folge dem Ankauf der beiden Liegenschaften sowie dem Abschluss eines Pachtvertrages mit der Genossenschaft zugestimmt.
Öffentliche Gelder
Die Genossenschaft wurde damals mit erheblichen öffentlichen Geldern von Bund, Kanton und Gemeinde ausgestattet. Durch wiederkehrende Verzichtserklärungen seitens der Gemeinde auf den vollen Pachtzins konnte die Genossenschaft in den vergangenen Jahren auch über eine Million Franken einsparen. Angesichts dessen war in den ursprünglichen Statuten der Genossenschaft auch zurecht festgeschrieben, dass das Genossenschaftskapital im Falle einer Auflösung an die Gemeinde falle.
Heikle Statutenänderung
2014 nahm die Genossenschaft unter dem Präsidium von Heinz Keller eine Statutenänderung vor. Seither soll bei einer Auflösung der Genossenschaft nur noch die Hälfte des Kapitals an die Gemeinde fallen, während die andere Hälfte nach Köpfen an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter verteilt werden soll. Eine Änderung, welche die Gemeinde damals schon als äussert heikel beurteilt hatte.
Unzulässige Vereinnahmung
Nun unterbreitet die «Verwaltung» – wie das Führungsgremium einer Genossenschaft formell heisst – der Generalversammlung eine erneute Revision der Statuten. Gemäss Wortlaut soll die Gemeinde bei einer Auflösung der Genossenschaft nur noch einen kleinen Bruchteil der ihr an sich zustehenden Gelder erhalten. Stattdessen soll die Hälfte des Vermögens einer Institution mit sozialem Hintergrund zufallen. Der Gemeinderat erachtet diese Statutenänderung als Verletzung historischer Rechte sowie als unzulässige Vereinnahmung öffentlicher Gelder. Konnte die Genossenschaft doch nur dank erheblicher öffentlicher Unterstützung und dank der Mitwirkung der Gemeinde gegründet und betrieben werden.
Vermögenswerte verteidigen
Es geht dabei nicht um frei verfügbares Privatvermögen, sondern um Vermögenswerte, die massgeblich auf öffentlichen Leistungen, öffentlichen Geldern und auf Zugeständnissen der Gemeinde beruhen. Aus Sicht des Gemeinderates haben die Gemeinde und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler deshalb einen massgeblichen Anspruch auf diese Gelder.
Geld der Gruberinnen und Gruber
Der Gemeinderat signalisiert der Bevölkerung hiermit, dass er den Anspruch der Gemeinde auf das Vermögen der Genossenschaft Alterswohn- und Pflegeheim Weiherwies mit den ihm zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln verteidigen wird. Der Gemeinderat sieht dies als seinen Auftrag und seine Verpflichtung an.
Unregelmässigkeiten aufklären
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung der Genossenschaft vor rund einem Jahr mitgeteilt hatte, es sei im Zusammenhang mit dem Genossenschaftsvermögen zu Unregelmässigkeiten in der Höhe von rund 390'000 Franken gekommen. Nach Kenntnis des Gemeinderates sind diese Unregelmässigkeiten bis heute nicht bereinigt. Der Gemeinderat erwartet deshalb, dass diese Vorgänge vollständig geklärt und transparent gemacht sowie allfällige Ansprüche eingefordert werden. Auch hierzu behält sich der Gemeinderat rechtliche Schritte vor.
Rechte der Gemeinde wahren
Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Bevölkerung ernst, sehr ernst sogar. Die Altersversorgung ist eine im Gesundheitsgesetz verankerte, öffentliche Aufgabe. Die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen deshalb darauf vertrauen, dass der Gemeinderat alles Erforderliche unternimmt, um die Interessen der Gemeinde wie auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Hierfür wurden die Mitglieder des Gemeinderates gewählt, hierfür setzen sie sich deshalb auch ein.